Ihnen fehlen noch Argumente für den Einsatz von Linux – zuhause oder im Job?

Kein Problem…. auf der Seite von whylinuxisbetter.net finden Sie alles was Sie brauchen! (Auf Deutsch!)

Scheinbar hat es in der Vergangenheit bei einigen Computer-Hardwareherstellern die Möglichkeit gegeben, eine ungenutzte Windows-Zwangslizenz zurückzugeben, die auf einem gekauften Rechner vorinstalliert war, und den Lizenzpreis erstattet zu bekommen. Dies wurde in Frankreich per Klage durchgesetzt, in Deutschland basierte diese Möglichkeit überwiegend auf Hersteller-Kulanz.

Dazu musste das EULA einfach nur abgelehnt werden und dann konnte, unter Einsendung der Lizenzbestandteile (Aufkleber, CD mit Lizenzschlüssel) und eines Anschreibens, in einigen Fällen eine Rückerstattung vom Computerhersteller erwirkt werden.

Dem hat Microsoft in seinen neueren Lizenzen scheinbar vorgebeugt, denn dort heißt es in den entsprechenden EULAs (überprüfbar für XP und Windows 7):

Durch die Verwendung der Software erkennen Sie diese Bestimmungen an. Falls Sie die Bestimmungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verwenden. Wenden Sie sich stattdessen an den Hersteller bzw. das Installationsunternehmen, um von diesem seine Richtlinien für eine Rückgabe in Erfahrung zu bringen. Sie sind verpflichtet, jene Richtlinien einzuhalten. Diese beschränken möglicherweise Ihre Rechte oder verlangen von Ihnen, das gesamte System zurückzugeben, auf dem die Software installiert ist.

Was ich nicht ganz verstehe: Wie kann es sein, dass meine Rechte dadurch beschränkt werden? Und um welche Rechte handelt es sich denn genau?

In erster Linie frage ich mich, ob das Wettbewerbsrecht nicht besagt, dass es auf dem freien Markt Konkurrenz geben muss. Wie es aussieht kann man aber heutzutage kaum einen Fertig-PC ohne beigelegter Windows-Lizenz kaufen. Von freier Auswahl oder Konkurrenz kann also kaum die Rede sein.

Offenbar sind unsere Europäischen Nachbarstaaten Italien und Frankreich in diesem Thema bedeutend fortschrittlicher. Die italienische Verbraucherschutzorganisation ADUC scheint sich nun auf eine Sammelklage mit Schadensersatzforderung zu verlegen, um diesem sehr suboptimalen Zustand entgegenzuwirken.

Endlich mal eine treffende, ausführliche Beschreibung dessen, was einen an der proprietären (Windows-) Welt immer schon gestört hat.

Und hier ein weiteres Argument für OpenSource, insbesondere was das signifikante Kostensenkungspotenzial angeht.

…wie man’s nicht machen sollte. (Der Mann arbeitet heute für Google. ^^ )

An sich kann ich HP-Notebooks gut leiden. Aber was sehr traurig ist – es gibt HP Notebooks leider so gut wie gar nicht ohne Betriebssystem zu kaufen…..

Irgendwann einmal hat HP sich groß “Linux” auf die Fahnen geschrieben, will man aber bspw. gerne ein HP 8730w kaufen, so wird man leider eine Windows-Lizenz mitbezahlen müssen, ob man will oder nicht. Armselig eigentlich, dass Marktanteile auf Knebelverträgen mit Hardware-Herstellern beruhen…..

Jedenfalls liegt es für mich nun bedeutend näher, bspw. auf ein Macbook Pro umzuschwenken. Auch auf diesen läuft ein aktuelles Ubuntu scheinbar problemlos, und der Vorteil ist auch: Man kann sich die Ausstattung ein Stück weit selber konfigurieren. Der nächste, widersinnige Punkt beim HP-Notebook 8730w ist z.B., dass man zwar theoretisch 8 GB Arbeitsspeicher darin unterbringen kann – dies wird jedoch von keinem Händler so angeboten! Maximal sind Notebooks mit 4GB zu finden – jedoch leider überwiegend in der 2×2GB Konfiguration. Blöd – will man nun doch 8 GB RAM haben, so schmeißt man als erstes die 2×2-Riegel in den Müll.

EDIT (29.10.09): Fairerweise muss man sagen, dass man bei HP-Vertragshändlern offenbar auch in den Genuss einer selbstbestimmten Konfiguration von HP-Notebooks kommen kann. Und diese erlaubt sogar, dass der Rechner dann ohne Betriebssystem oder mit einem FreeDOS geliefert wird – ABER! Dies gilt nur für Firmenkunden!! Privatkunden schauen also diesbezüglich leider in die Röhre.

Alternativen (beispielhaft, ohne Anspruch an Vollständigkeit):